Vater von 4 Töchtern und Großvater von 7 Enkelkindern, war ab 1977 Familienrichter der ersten Stunde.
Bis 2009 sammelte er als Familien- und Jugendrichter, Rechtsanwalt und nach der Wende erneut als Familienrichter Erfahrungen im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und ihren Familien, die in persönliche oder familiäre Notlagen geraten waren.
Als vorlegender Richter und Sachverständiger für den Deutschen Kinderschutzbund war er an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur fortdauernden gemeinsamen Sorge nach Scheidung der Eltern beteiligt.
Im Interesse einer an den Kindesbedürfnissen ausgerichteten Arbeitsweise der MitarbeiterInnen in Justiz und Jugendämtern hat Hans-Christian Prestien bereits in den frühen achtziger Jahren als Vorstandsmitglied des Deutschen Kinderschutzbundes zusammen mit anderen Fachleuten eine interdisziplinäre, unabhängige Anwaltschaft des Kindes konzipiert.
Im September 1983 wurde der Verband Anwalt des Kindes unter seiner Federführung gegründet. Für den langjährigen ehrenamtlichen Einsatz zugunsten der Verbesserung der Kindposition erhielt er 2003 vom thüringischen Ministerpräsidenten die Auszeichnung als Botschafter der Wärme.
Seit 1979 hat Hans-Christian Prestien in vielfältigen Fachtagungen, Weiterbildungskursen für Fachleute aus dem Bereich des Kindschaftsrechts und Vorträgen für ein neues Bewusstsein in Bezug auf eine wirksame Begleitung von Kindern in Notlagen geworben und Strategien einer am Kind orientierten Arbeitsweise vermittelt.
Seit seiner Pensionierung 2009 bildet er mit seiner Frau als pensionierte Lehrerin und Ehe-, Familien- und Jugendberaterin ein besonderes interdisziplinäres Team. Bis 2020 boten die beiden gemeinsam konzipierte Seminare für Fachleute wie Betroffene an, die auf eine besondere Qualität ganzheitlicher Wissensvermittlung ausgerichtet waren. Auch nach 2020 teilen beide ihre Erfahrungen in verschiedenen Gremien und Kontexten.
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